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   StGH Hessen, 16.06.1971 - P.St. 602, P.St. 603, P.St. 604, P.St. 607   

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StGH Hessen, 16.06.1971 - P.St. 602, P.St. 603, P.St. 604, P.St. 607 (https://dejure.org/1971,4976)
StGH Hessen, Entscheidung vom 16.06.1971 - P.St. 602, P.St. 603, P.St. 604, P.St. 607 (https://dejure.org/1971,4976)
StGH Hessen, Entscheidung vom 16. Juni 1971 - P.St. 602, P.St. 603, P.St. 604, P.St. 607 (https://dejure.org/1971,4976)
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (1)

  • StGH Hessen, 07.01.1970 - P.St. 539

    Hessen - Grundrechtsklage gegen verkündetes, aber noch nicht in Kraft getretenes

    Auszug aus StGH Hessen, 16.06.1971 - P.St. 602
    In einem solchen Ausnahmefall fehlt dem Betroffenen überhaupt die Möglichkeit, den Rechtsweg zu beschreiten, so daß nur die unmittelbare Anrufung der Verfassungsgerichtsbarkeit den Schutz der Grundrechte gewährleisten kann (Hess. StGH in ständiger Rechtsprechung, zuletzt im Urteil vom 7. Januar 1970 - P. St. 539 -, ESVGH 20, 206 = …

    1970, 342 = DÖV 1970, 243 mit zahlreichen Nachweisen).

    Im Urteil vom 7. Januar 1970 - P. St. 539 - hat der Staatsgerichtshof offen lassen können, ob es für Grundrechtsklagen, die sich gegen ein Gesetz richten, mangels gesetzlicher Regelung überhaupt eine Frist gibt, weil in jenem Fall der Antragsteller seine Grundrechtsklage zu dem denkbar frühesten Zeitpunkt erhoben hatte.

  • StGH Hessen, 30.12.1981 - P.St. 880

    Neuordnung der gymnasialen Oberstufe in Hessen

    Der Staatsgerichtshof habe aber in seinen Entscheidungen vom 16. Juni 1971 - P.St. 602, 603, 604, 607 (StAnz. S. 1135 ff.) und vom 12. Juli 1972 - P.St. 640 - (ESVGH 22, 209) für den Fall einer Abweichung von der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts eine Anerkennung der Vorlagepflicht nach Art. 100 Abs. 3 GG angedeutet.

    Der Staatsgerichtshof hat in ständiger Rechtsprechung diese Frist auf ein Jahr begrenzt (Urteil vom 16. Juni 1971, P.St. 602, 603, 604, 608, StAnz. 1971, 1135; vom 20. Dezember 1971, P.St. 608, 637, ESVGH 22, 4 (6) unter Hinweis auf die Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts, Beschlüsse vom 16. Juni 1971, P.St. 617, ESVGH Bd. 21, 193 (194); vom 12. Juli 1972, P.St. 640, ESVGH 22, 209 (210); vom 29. Mai 1974, P.St. 730, ESVGH Bd. 25, 42 (43, 44); vom 11. Dezember 1974, P.St. 728, ESVGH Bd. 25, 137 (139); vom 29. Mai 1974, P.St. 736; vom 23. Mai 1979, P.St. 839, ESVGH 29, 210 (211)).

  • StGH Hessen, 03.05.1999 - P.St. 1296

    Vereinbarkeit des Betriebs einer vollautomatischen Waschanlage an gesetzlichen

    Aufgrund des dem Gesetzgeber im gewaltenteilenden Staat zukommenden Einschätzungs- und Gestaltungsspielraums kann der Staatsgerichtshof als Verfassungsgericht eine willkürliche Ungleichbehandlung durch den Normgeber allerdings nur dann feststellen, wenn für die Differenzierung jeder vernünftige oder sachlich einleuchtende Grund fehlt (vgl. StGH, Beschluss vom 16.06.1971 - P.St. 617 -, ESVGH 21, 193 (194); Urteil vom 16.06.1971 - P.St. 602, 603, 604, 607 -, StAnz.
  • StGH Hessen, 28.11.1973 - P.St. 653

    Anfechtbarkeit von negativen Gnadenakten - Grundrechtsklage in Hessen -

    Im Urteil vom 16. Juni 1971 - P.St. 602, 603, 604 und 607 - hat der Staatsgerichtshof erkannt, dass das Rechtsschutzinteresse als Zulässigkeitsvoraussetzung für die Grundrechtsklage bei einer Entscheidung auf Grund einer Hauptverhandlung noch am Schluss dieser Verhandlung, bei einer Entscheidung durch Beschluss noch im Zeitpunkt dieser Entscheidung gegeben sein muss.
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